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Rechtliches · AGB & Lizenzen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Nutzungs-, Geschäfts- und Lizenzbedingungen für Gemafreie Filmmusik.

Anbieter: Gemafreie Filmmusik, eine Marke der Frametraxx UG (haftungsbeschränkt), Quirinstraße 9, 61352 Bad Homburg.

Stand: 15. August 2026

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen gelten zwischen der Frametraxx UG (haftungsbeschränkt), Quirinstraße 9, 61352 Bad Homburg, Telefon 06172 9819420, E-Mail info@frametraxx.de, nachfolgend Anbieter, und den Nutzern sowie Kunden von Gemafreie Filmmusik.

Sie gelten für die Nutzung der Website gemafreie-filmmusik.com, Kundenkonten, Einzelkäufe, Abonnements und den Erwerb von Nutzungsrechten an Musik. Abweichende Bedingungen werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt.

§ 2 Kundenkonto

Für Downloads, Lizenzzertifikate, Abonnements und Rechnungen ist ein persönliches, per E-Mail bestätigtes Kundenkonto erforderlich. Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein.

Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Ein Missbrauch oder dessen Verdacht ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Das Kundenkonto kann unabhängig von fortbestehenden Verträgen und Lizenzen geschlossen werden.

§ 3 Vertragsschluss und Bereitstellung

Die Darstellung von Musik und Tarifen ist noch kein bindendes Angebot. Mit Betätigung der zahlungspflichtigen Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch Zahlungsbestätigung, Freischaltung oder gesonderte Auftragsbestätigung zustande.

Nach vollständiger Zahlung werden Musikdownload, Lizenzzertifikat und gegebenenfalls Rechnung im Kundenkonto oder per E-Mail bereitgestellt. Bei vereinbartem Kauf auf Rechnung erfolgt die Freischaltung nach Zuordnung bzw. gemäß individueller Vereinbarung.

Preview-Dateien dürfen ausschließlich zur internen Auswahl verwendet werden. Eine Veröffentlichung oder sonstige Nutzung vor Lizenzerwerb ist nicht gestattet.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Bestellprozess ausgewiesenen Endpreise einschließlich der dort angegebenen gesetzlichen Umsatzsteuer. Onlinezahlungen und wiederkehrende Zahlungen werden über Stripe abgewickelt.

Bei Zahlungsverzug dürfen Downloads, noch nicht ausgeübte Kontingente und das Kundenkonto bis zur Zahlung eingeschränkt werden. Bereits wirksam eingeräumte und vollständig bezahlte Projektlizenzen bleiben im vereinbarten Umfang bestehen.

§ 5 Allgemeine Lizenzbedingungen

Die Musik ist urheberrechtlich geschützt und nach Kenntnis des Anbieters GEMA-frei. Durch eine Lizenz erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im Umfang des Lizenzzertifikats. Das Urheberrecht verbleibt beim Rechteinhaber.

Jede Lizenz gilt für den bei der Freischaltung genannten Musiktitel, Lizenznehmer bzw. Kunden, das konkrete Projekt und den ausgewählten Anwendungsbereich. Eine Nutzung desselben Titels in einem weiteren Projekt erfordert eine weitere Projektlizenz.

Zulässig sind die für das Projekt notwendigen technischen Anpassungen wie Kürzen, Schneiden, Loopen, Fade-in und Fade-out sowie die Verbindung mit Sprache, Bild und anderen Projektbestandteilen. Remixe, die isolierte Verwertung der Musik oder die Darstellung als eigenes Musikwerk sind nicht gestattet.

Untersagt sind insbesondere Verkauf oder isolierte Weitergabe der Audiodatei, Unterlizenzierung, Bereitstellung in Musikbibliotheken oder Tauschbörsen, Nutzung zum Training oder Aufbau von Musikmodellen sowie Nutzung in rechtswidrigen, diskriminierenden, pornografischen, gewaltverherrlichenden oder parteipolitischen Inhalten.

Eine Agentur oder ein Produzent darf eine Lizenz für einen bei der Lizenzierung bezeichneten Auftraggeber erwerben. Die Nutzung ist dann auf das bezeichnete Kundenprojekt beschränkt; eine weitere Übertragung bleibt ausgeschlossen.

Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung oder ausdrücklicher Freischaltung durch den Anbieter. Bei wesentlichen Lizenzverstößen kann die Lizenz aus wichtigem Grund beendet werden; Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Lizenzmodell ONE PROJECT

ONE PROJECT ist eine einmalige Lizenz für einen ausgewählten Musiktitel in genau einem konkret benannten Projekt und Anwendungsbereich. Sie umfasst einen Musikdownload und ein projektbezogenes Lizenzzertifikat.

Nach vollständiger Zahlung bleibt die ausgestellte Lizenz für das bezeichnete Projekt zeitlich unbefristet gültig. Neue Projekte, andere Auftraggeber oder wesentlich andere Anwendungsbereiche benötigen eine neue Lizenz.

§ 7 Abo-Modelle Creator, Studio und Agentur

Creator umfasst drei, Studio zehn und Agentur dreißig neue Projektlizenzen pro monatlichem Abrechnungszeitraum. Jede aus dem Kontingent ausgestellte Lizenz bleibt eine eigenständige Projektlizenz nach § 5.

Das Kontingent wird nach erfolgreicher Zahlung des jeweiligen Abrechnungszeitraums neu bereitgestellt. Nicht verwendete Lizenzen werden nicht in Folgemonate übertragen und nicht ausgezahlt. Eine Freischaltung auf Rechnung kann abweichend manuell erfolgen.

Abonnements laufen monatlich und verlängern sich jeweils um einen weiteren Monat, bis sie gekündigt werden. Die Kündigung kann über die Aboverwaltung im Kundenkonto erfolgen und wirkt zum Ende des laufenden bezahlten Abrechnungszeitraums.

Nach Ende des Abonnements verfallen nicht verwendete Kontingente. Bereits ordnungsgemäß ausgestellte und bezahlte Projektlizenzen bleiben für die darin bezeichneten Projekte gültig.

§ 8 Widerruf bei digitalen Inhalten

Verbrauchern steht grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung begonnen wird, und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt. Die im Checkout abgefragten Erklärungen und gesetzlichen Vorgaben sind maßgeblich.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, werden Verbraucher vor Abgabe ihrer Bestellung gesondert über Voraussetzungen, Frist und Ausübung informiert.

§ 9 Verfügbarkeit und Haftung

Der Anbieter bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit, schuldet aber keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Wartung, technische Störungen und Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs können zu Einschränkungen führen.

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

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